Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BGBl. I Nr. 449 vom 30. Dezember 2024) zugestimmt, in dem nur noch u. a. die Steuerentlastungen bei den Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und die Kindergelderhöhungen enthalten sind.
Der Regelungsgehalt des Steuerfortentwicklungsgesetzes wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich gekürzt. Die gekürzte Fassung enthält folgende Maßnahmen, die zum Jahresanfang 2025 in Kraft getreten sind:
Die folgenden Maßnahmen wurden u. a. aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf gestrichen:
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Dipl.-Kfm. Harry Haseloff
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
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